Rupp_Fernreisebusse_20110927
Das Bundeskabinett hat im August 2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Wesentliches Ziel ist die Liberalisierung des Fernlinienbusverkehrs, die im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vereinbart wurde: „Durch die neuen Fernbusse soll jedoch nicht der Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagert werden. Vielmehr sollen die Busse eine Alternative zum Individualverkehr sein." Bisher dürfen inländische Fernbuslinien nur auf solchen Strecken angeboten werden, die von der Bahn nicht angeboten werden. Dies soll sich ab 2012 ändern, dann dürfen Fernlinienbusse auch diese Strecken bedienen. Klaus Rainer Rupp lehnte für DIE LINKE die vom Bundeskabinett beschlossene Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs ab. In der Debatte zum Antrag der christdemokratischen Fraktion, mit dem der Senat wird aufgefordert werden sollte, sich auf Bundesebene für die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs einzusetzen, meinte der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion, „Erfahrungen in anderen Ländern wie USA, Schweden, Großbritannien oder Spanien zeigen, dass der Ausbau des Busfernverkehrs einen Rückbau des Schienennetzes zur Folge hatte." Der Abgeordnete zeigte auf, dass Busfernlinien bei gleichen Strecken zwar zu Preisen anbieten, die ein Viertel bis ein Drittel unter denen der Bahn liegen. „Dies geht jedoch nur aufgrund verzerrter Wettbewerbsbedingungen, denn die Bahn zahlt Trassengebühren und Gebühren für jeden Halt in einem Bahnhof ...