Mein Lieblingszitat heute aus der FAZ: "Es wäre tragisch und geradezu fatal, wenn wir auf dem Weg zur Rettung des Euro und zu mehr Integration die Demokratie verlieren." Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Auf dieser Internetseite wurde gestern inoffiziell bekannt, dass die Staatsanwaltschaft auf Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 23.11.2009 hin 13 Mobilfunkzellen in Berlin-Friedrichshain überwachen ließ. Dies betrifft den Umkreis um die Rigar Str. 101, also auch das aus Behördensicht interessante Umfeld des später geräumten Hauses Liebigstr. 14.
Laut veröffentlichtem Aktenauszug ließ die Staatsanwaltschaft die Überprüfung erst stoppen, als oder weil ihr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010 gegen solche Vorratsdatenspeicherung bekannt wurde.
Ich habe heute an die Staatsanwaltschaft Berlin sowie an den neuen Senator für Justiz und Verbraucherschutz geschrieben und mehr Informationen über diese Funkzellenüberwachung verlangt. Mehr dazu könnt Ihr auch auf meiner Homepage lesen:
http://www.stroebele-online.de/show/5467802.html
Auf unserer Klausursitzung der Fraktion in Berlin diskutieren wir mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, gerade aktuelle europa- und verfassungsrechtliche Fragen. Ich finde, ein erneuter Vorstoß zum Verbot der verfassungsfeindlichen NPD ist überfällig!
Linke gegen Pauschalen bei Kosten für Unterkunft und Heizung
Die Fraktion Die Linke fordert Mindeststandards bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. In ihrem Antrag (17/7847) kritisiert sie vor allem, dass die Länder die Möglichkeit haben, die Kreise und kreisfreien Städte zu ermächtigen, festzulegen, in welcher Höhe die Kosten für Unterkunft in ihrem Gebiet angemessen sind oder monatliche Pauschalen zu bestimmen. Solche Pauschalen seien schon ausrechtlichen Gründen nicht umsetzbar, schreibt die Fraktion. Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen, müssten die Pauschalen so hoch angesetzt werden, dass sie in jedem Fall bedarfsdeckend sind. Niemand dürfe gezwungen werden, Teile seines Regelsatzes für die Unterkunft zu verwenden, so die Fraktion. Sie spricht sich in ihrem Antrag ebenfalls gegen Zwangsumzüge im ersten Jahr des Leistungsbezugs aus.