Die heutige Fluglärmdebatte zeigte, dass bei den Regierungsfraktionen die Nerven blank liegen. Inzwischen erklären fast alle Mitglieder der Landesregierung, dass sie ein absolutes Nachtflugverbot wollen. Das Problem aber ist: Alles, was jetzt zur Lärmentlastung versprochen wird, wurde schon im Jahr 2000 am Ende der Mediation und 2007 vor dem Planfeststellungsbeschluss versprochen. Umgesetzt wurde es noch immer nicht!
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der LINKEN-Bürgerschaftsfraktion, hofft nun »auf ein endgültiges Ende« der Videoüberwachung entlang der Reeperbahn. Dem grundsätzlichen Problem will die Partei juristisch zu Leibe rücken. Sie gab ein Rechtsgutachten beim Bundesvorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, Carsten Gericke, in Auftrag. Ergebnis: Das geltende Polizeigesetz genüge im Bereich Videoüberwachung den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
Tarek hat heute zusammen mit Frank Kaufmann die Revision der Landesregierung gegen das Nachtflugverbot erläutert. Daraus wird klar: Die Landesregierung will mehr Flüge in der Nacht durchsetzen und keineswegs das von ihnen hoch und heilig versprochene Nachtflugverbot verteidigen. Solange diese Revisionsschrift als Äußerung des Landes vor dem Bundesverwaltungsgericht existiert, können sich der Ministerpräsident seine Fluglärmgipfel, der Innenminister seine markigen Worte in Frankfurt und Schwarz-Gelb ihre heuchlerischen angeblichen Wünsche nach einem Nachtflugverbot sparen!"
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat sich am Mittwoch mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Yunus ein Gebetsraum zusteht. Ich meine Nein, soll er doch zu Hause gen Mekka beten. Schulen sind Räume der Wissenschaften.
Ist die Ortsumfahrung Naumburg-Bad Kösen Utopie? Seitdem beim Bundesverwaltungsgericht Klagen des Naturschutzbundes und eines Landwirtschaftsunternehmens anhängig sind (Tageblatt/MZ berichtete), liegt das Projekt - für dessen Abschnitt Bad Kösen theoretisch Baurecht besteht - nicht nur auf Eis, es h...