Gut gemeint - nicht durchdacht:
Der Vorschlag der CSU, das Grundgesetz zu ändern, um der NPD den Geldhahn abzudrehen, ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Er stößt auf verfasssungsrechtliche Bedenken. Auch verfassungswidriges Verfassungsrecht bleibt verfassungswidrig.
Es wäre wichtiger, dass jetzt unverzüglich das auf den Weg gebracht wird, was die Parlamente und Regierungen unmittelbar zur Verstärkung des Kampfes gegen den Rechtsextremismus tun können:
- Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsaussschusses im Januar im Bundestag zur Aufklärung der Pannen bei Ermittlungen gegen die terroristische Zschäpe-Mundlos-Bande
- Beseitigung der bürokratischen Hindernisse bei den Programmen gegen Rechtsextremismus (Beantragung über Kommunen, Beschränkung der Förderung auf 3 Jahre, Eigenanteil) einschließlich der diskriminierenden Extremismusklausel. Dies hat der Bundestag bereits gefordert, ohne dass die Bundesregierung dies bis zum heutigen Tage umgesetzt hat.
Die Beobachtung einer Partei durch den Verfassungsschutz ist eine rechtlich überprüfbare, aber im Kern politische Entscheidung. Sie kann daher m.E. kein Anknüpfungsgrund für einen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung sein.
Dies wird auch deutlich, wenn man die Vorschläge aus der CSU zu Ende denkt. Dobrindt fordert:
"Eine Möglichkeit wäre, den Bundestagspräsidenten in die Lage zu versetzen, bei Parteien, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, Zahlungen auszusetzen"
Nach welchen Kriterien soll der Bundestagspräsident hier handeln?
Nach Lage der Dinge und den wiederholten Forderungen der CSU, die Linkspartei bundesweit zu beobachten, beträfe das dann auch die Linkspartei. Im Ergebnis wäre eine Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen, mit der die CSU im Bundestag gemeinsam Anträge stellt. Dies zeigt die Inkonsistenz des Vorschlages.
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