Die CDU hat heute im Bundesrat gegen die Einführung eines Mindestlohns gestimmt. Das beweist: Frau Merkel und Frau von der Leyen wollen die mehr als 6,5 Millionen Menschen, die in Deutschland von Billiglöhnen leben müssen, austricksen. Sie machen seit Wochen warme Worte zum Mindestlohn, aber handeln werden sie nicht. Mit Schwarz-Gelb wird es keinen Mindestlohn geben, der den betroffenen Menschen eine existenzsichernde Arbeit ermöglicht. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen vom Lohn ihrer Arbeit leben können. Die SPD fordert deshalb einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro.
Nach der erneuten Vertagung des Themas "Förderung der Gebäudesanierung" im Vermittlungsausschuss gestern habe ich heute ggü. der 'dpa' das Verhalten von Rot-Grün kritisiert: "Das Verhalten der Opposition ist heuchlerisch. Sie fordert eine schnelle Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig stellen sich SPD, Linke und Grüne in einem dabei wichtigen Punkt, der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung, quer. Energiewende und Klimaschutz verlangen hier schnelles Handeln - Hauseigentümer und das Handwerk verlangen zu Recht bald Klarheit. Parteitaktische Blockaden sind unverantwortlich."
FREIE WÄHLER zur Schadensersatzklage der Bayerischen Landesbank gegen Faltlhauser und weitere ehemalige Verantwortliche der BayernLB
Pohl: Lob an BayernLB-Vorstand für konsequentes Handeln
Die FREIEN WÄHLER haben die Klageerhebung der Bayerischen Landesbank gegen ihren ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Siegfried Naser und dessen Stellvertreter Kurt Faltlhauser, erfreut zur Kenntnis genommen. In einem Dringlichkeitsantrag hatten die FREIEN WÄHLER erst vergangene Woche Donnerstag im Plenum des Bayerischen Landtags Fortschritte bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen angemahnt. Bernhard Pohl, stellvertretender Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und Mitglied der Kommission zur Krisenbewältigung der BayernLB, bemerkt hierzu: „Die Hartnäckigkeit der FREIEN WÄHLER im BayernLB-Untersuchungsausschuss und der BayernLB-Kontrollkommis-sion trägt erste Früchte. Die Hauptverantwortlichen im Verwaltungsrat werden nun vor Gericht darlegen müssen, warum das für die Bank und den Freistaat milliardenschwere Desaster nicht von ihnen verschuldet wurde. Das dürfte nach Lage der Dinge schwierig werden.“
Pohl betonte weiter, der Umstand, dass die anderen Verwaltungsrats-Mitglieder – unter ihnen Georg Schmid, Erwin Huber und Günther Beckstein (alle CSU) – nun nicht verklagt würden, bedeute noch nicht, dass sie damit aus dem Schneider seien. Man müsse sich im Falle einer Verurteilung von Faltlhauser und Naser die Urteilsbegründung sehr sorgfältig ansehen. Daraus könne man dann Schlussfolgerungen ziehen, ob auch die anderen Verwaltungsrats-Mitglieder nachträglich verklagt werden müssten. Pohl wies darauf hin, dass die Verjährungsfrist inzwischen auf zehn Jahre verlängert wurde. „Auch die übrigen Verwaltungsrats-Mitglieder sollten sich noch nicht in Sicherheit wiegen. Im Interesse der Steuerzahler, aber auch vieler kleinerer Gewerbetreibender, die für weitaus geringfügigere Fehler schon so häufig persönlich haftbar gemacht wurden, muss auch die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der früheren Verwaltungsräte auf den Prüfstand. Der damalige Vo rstand und Verwaltungsrat haben die BayernLB gemeinsam in eine existenzbedrohende Situation gebracht und den Freistaat Bayern sowie die bayerischen Sparkassen vor erhebliche Probleme gestellt. Es ist völlig richtig, hier nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen“, so Pohl abschließend.