Tagesschau 02.07.2010: Verbot Leerverkäufe
Der Bundestag hat heute über das Gesetz zur Vorbeugung gegen mißbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte debattiert. Das Gesetz ist eine Reaktion auf Aspekte der Finanzmarktkrise. Bei so genannten Leerverkäufen verkaufen Händler Aktien, die sie sich nur ausleihen. Wenn der Kurs unter den eigenen Verkaufspreis gefallen ist, kaufen sie die Aktien zurück und verdienen an der Differenz abzüglich der Leihgebühr. Die SPD hat sich gegen den nationalen Alleingang ausgesprochen. Die Rede von Manfred Zöllmer: manfred-zoellmer.de
Björn Sänger zu Leerverkäufen.mpg