Stephan Thomae zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht: "Der Fall Kevin darf sich nicht wiederholen"
Im Deutschen Bundestag wurde am 14. April die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Anlass dazu gab der sogenannte Fall Kevin. Im Jahr 2006 fanden Polizisten in Bremen die Leiche des zweijährigen Kevin, im Kühlschrank seines drogensüchtigen Vaters. Der zuständige Amtsvormund hatte damals 200 Mündel gleichzeitig zu betreuen. Die christlich-liberale Koalition hat die Umstände, die zu diesem schrecklichen Vorfall geführt haben, analysiert und aufgearbeitet. Als Konsequenz haben wir ein Gesetz verabschiedet, das den Schutz von Mündeln entscheidend verbessert. Künftig darf ein Amtsvormund höchstens 50 Mündel gleichzeitig betreuen. Darüber hinaus muss der Vormund sein Mündel in der Regel einmal im Monat in seinem persönlichen Umfeld besuchen.