Dr. Anja Weisgerber zieht Halbzeitbilanz über die erste Hälfte der 7. Legislaturperiode
In den letzten zweieinhalb Jahren hat das Europäische Parlament einiges erreicht. Hierzu gehört vor allem das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009. Weitere Beispiele hierzu sind die bessere Lebensmittelkennzeichnung, einheitliche Regeln gegen Kinderpornographie und besserer Datenschutz für die europäischen Bürgerinnen und Bürger.
Datenschutz modernisieren!
Die Modernisierung des Datenschutzes steht in Europa wieder ganz oben auf der Agenda -über 15 Jahre nach der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 und zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon. Auf EU-Ebene hat der Reformprozess bereits 2010 begonnen, mit einer ersten Mitteilung der Europäischen Kommission zum neuen Datenschutzrahmen und einer Konsultation der Öffentlichkeit. Erste Rechtsetzungsvorschläge sind für Juni 2012 angekündigt. Dabei befinden sich derzeit wesentliche Grundfragen der Reform noch in der politischen Debatte. So etwa die Anpassung des Datenschutzrechts an neue technische Entwicklungen, die Reichweite des Harmonisierungsbedarfs im Bereich des Polizei- und Strafrechts und die Ausgestaltung der (in der Grundrechtecharta garantierten) unabhängigen Kontrolle durch die Europäischen Datenschutzbeauftragten. Auf nationaler Ebene herrscht Reformstau. Die Bundesregierung wird voraussichtlich in dieser Legislaturperiode keine einzige datenschutzrechtliche Regelung auf den Weg bringen. In unserem Fachgespräch wollen wir zum einen diskutieren, inwieweit das Bundesdatenschutzgesetz noch geeignet ist, sachgerechte Lösungen für aktuelle Datenschutzfragen zu bieten und wo Reformbedarf besteht. Zum anderen wollen wir zentrale Fragen diskutieren, die durch das Internet aufgeworfen werden, zum Beispiel die Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit von Datenschutzbestimmungen im Internetkontext, die Definition des Personenbezuges und Datenschutzfragen im ...
Datenschutz modernisieren!
LIVESTREAM der Veranstaltung Wie weiter mit Facebook, Google & Co.? Die Modernisierung des Datenschutzes steht in Europa wieder ganz oben auf der Agenda -über 15 Jahre nach der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 und zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon. Auf EU-Ebene hat der Reformprozess bereits 2010 begonnen, mit einer ersten Mitteilung der Europäischen Kommission zum neuen Datenschutzrahmen und einer Konsultation der Öffentlichkeit. Erste Rechtsetzungsvorschläge sind für Juni 2012 angekündigt. Dabei befinden sich derzeit wesentliche Grundfragen der Reform noch in der politischen Debatte. So etwa die Anpassung des Datenschutzrechts an neue technische Entwicklungen, die Reichweite des Harmonisierungsbedarfs im Bereich des Polizei- und Strafrechts und die Ausgestaltung der (in der Grundrechtecharta garantierten) unabhängigen Kontrolle durch die Europäischen Datenschutzbeauftragten. Auf nationaler Ebene herrscht Reformstau. Die Bundesregierung wird voraussichtlich in dieser Legislaturperiode keine einzige datenschutzrechtliche Regelung auf den Weg bringen. In unserem Fachgespräch wollen wir zum einen diskutieren, inwieweit das Bundesdatenschutzgesetz noch geeignet ist, sachgerechte Lösungen für aktuelle Datenschutzfragen zu bieten und wo Reformbedarf besteht. Zum anderen wollen wir zentrale Fragen diskutieren, die durch das Internet aufgeworfen werden, zum Beispiel die Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit von Datenschutzbestimmungen im Internetkontext, die ...
Jürgen Trittin zur Euro-Krise: Schlappe für notorische Europafeinde
Viele EU-Staatshaushalte sind im Defizit, so manche europäische Bank steht auf wackligen Füßen. Doch nicht der Euro ist in der Krise, es sind die Staatshaushalte und die europäischen Banken. Weder haben sich die WechseDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 ist eine erneute Niederlage der notorischen Anti-Europa-Kläger. Zum wiederholten Male werden die Europafeinde in ihre Schranken verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm und sein Zustandekommen für verfassungsmäßig erklärt und -- wie schon in seiner Lissabon-Entscheidung -- die Parlamentsrechte weiter gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass bei Übernahme von Gewährleistungen der Haushaltsausschuss grundsätzlich vorher zustimmen muss. Unberührt lässt das Gericht jedoch die enge Ausnahmeregelung, nach der die Bundesregierung aus zwingenden Gründen noch vor Zustimmung des Haushaltsausschusses handeln darf.lkurse zu den wichtigsten Währungen dramatisch verändert noch hat die Inflation im Euro-Raum übermäßig angezogen. Der Euro ist weiterhin eine international verbreitete Reservewährung. Der Euro ist stabil. Wenn die Bundesregierung von einer Eurokrise spricht, führt sie die Öffentlichkeit damit in die Irre.
25 11 09 Fragestunde Frage 9 Andrej Hunko Begleitgesetze Lissabon