Süddeutsche:
Mehr als 80000 Bürger wehren sich gegen die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), Selbständige zur Altersvorsorge zu verpflichten. Eine entsprechende Online-Petition übertraf damit bis zum Ende der Frist am Mittwoch bei weitem den nötigen Zuspruch von 50000 Unterstützern. Der Petitionsausschuss des Bundestags muss nun den Verfasser der Beschwerde, einen Hamburger Jungunternehmer, anhören. In seiner Petition heißt es: Eine Pflichtversicherung sei für viele, besonders für junge Selbständige 'existenzbedrohend'. Das Arbeitsministerium hält die Vorsorgepflicht für notwendig, weil ein gewisser Teil der Selbständigen sich nicht fürs Alter absichert. Die Eckpunkte des Gesetzes sehen viele Ausnahmen und Übergangsregelungen vor, um Existenzgründungen nicht zu erschweren. Langfristig müssten Selbständige danach aber 350 bis 450 Euro im Monat für ihre Absicherung zahlen. Der Renten-Experte der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte der SZ: 'Eine Vorsorgepflicht muss so ausgestaltet sein, dass sie Selbständige nicht überfordert. Deshalb ist die Petition gerechtfertigt.'
„Der Staat ist Schiedsrichter, nicht Mitspieler“, sagt Karsten Klein (Aschaffenburg), haushaltspolitischer Sprecher der Landtags-FDP. Zum Thema Privatisierung hat die FDP-Fraktion am heutigen Mittwoch ein Positionspapier verabschiedet, das FDP-Fraktionschef Thomas Hacker (Bayreuth) erläutert: „Der Staat darf sich außerhalb seiner Kernaufgaben nicht beliebig wirtschaftlich betätigen.“ Leistungen, die Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen erbringen könnten, so Hacker, „sollen auch von diesen erbracht werden. Ausgenommen ist davon ausdrücklich die Daseinsvorsorge.“
Das Beteiligungsmanagement für Unternehmensbeteiligungen des Freistaats Bayern wollen die Liberalen professionalisieren. Sie fordern, die Pflicht zur jährlichen Überprüfung der Beteiligungen auf Privatisierungsmöglichkeiten in die Bayerische Haushaltsordnung aufzunehmen und das Ergebnis dieser Überprüfung im Beteiligungsbericht des Freistaats zu veröffentlichen.
„Ist eine Landesbeteiligung weder durch Wirtschaftlichkeit noch durch Landesinteresse gerechtfertigt, müssen wir privatisieren - also die Beteiligung veräußern oder den Landesanteil zurückführen“, so Klein, der auch Vizevorsitzender der FDP im Landtag ist.
PRESSEMITTEILUNG
Privatisierung der Immobilienverwaltung der Weißenhofsiedlung abgewendet - http://www.weissenhofsiedlung.de/
Der Stuttgarter CDU-Bundestagsabgeordnete
Dr. Stefan Kaufmann hat durch eine Intervention beim Bundesminister der Finanzen erreicht, dass die geplante Auslagerung der Immobilienverwaltung der Weißenhofsiedlung auf einen externen Dienstleister nicht umgesetzt wird. Dies bestätigte die für Bundesimmobilien zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) gegenüber Kaufmann am Mittwoch, den 23. Mai 2012.
„Die Verwaltung der Weißenhofsiedlung durch die BlmA hat sich bewährt. Durch die heutige Entscheidung können die Interessen des Runden Tisches Weißenhof und damit die Belange des Denkmalschutzes auch in Zukunft gewahrt werden.
Dies wird auch beim Vorhaben, die Weißenhofsiedlung in die Liste des Weltkulturerbes aufzunehmen, hilfreich sein. Ich bin dem Bundesfinanzminister und der BlmA sehr dankbar dafür, dass sie der besonderen Stellung der Weißenhofsiedlung für das nationale Kulturgut in ihrer Entscheidung Rechnung getragen haben,“ sagte Dr. Kaufmann.
Der Runde Tisch, an dem neben der BlmA das Landesdenkmalamt, das staatliche Hochbauamt, die Stadt Stuttgart, die Kunstakademie und der Verein Freunde der Weißenhofsiedlung mitarbeiten, hatte befürchtet, dass durch eine mögliche Auslagerung der Immobilienverwaltung auf einen externen Dienstleister die Belange des Denkmalschutz in den Hintergrund treten würden.
Dr. Kaufmann hatte die Weißenhofsiedlung zuletzt am 7. Mai gemeinsam mit Kulturstaatsminister Dr. Bernd Neumann MdB besucht, um dem Anliegen des Runden Tisches Nachdruck zu verleihen.
PM: Schröder muss Karten auf den Tisch legen
Zur Diskussion um KiTa-Ausbau und Betreuungsgeld fordern wir die Anwesenheit von Bundesministerin Schröder im Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag. Dazu erklären Sven-Christian Kindler, Haushaltsberichterstatter für das Familienministerium, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder und Familienpolitik:
Es wird höchste Zeit, dass sich Frau Schröder grundsätzlichen Fragen stellt. Bisher hat sie beim Thema KiTa-Ausbau nur heiße Luft produziert und sich beim Betreuungsgeld nicht klar positioniert.
Die Einschätzung des Bedarfs an Plätzen für Unterdreijährige ist längst überholt. Mit bundesweit durchschnittlich 39 Prozent wird die Nachfrage nach U3-Plätzen deutlich über der vereinbarten Zielmarke von 35 Prozent liegen.
Die neueste Schrödersche Sprechblase dazu ist ein 10-Punkte-Plan zum KiTa-Ausbau. Die Verschiebung der Veröffentlichung auf die sitzungsfreie Pfingstwoche passt ins Bild - nichts steht fest, alles bleibt im ungefähren, aber das soll möglichst nicht auffallen.
Deshalb fordern wir Frau Schröder auf, den parlamentarischen Gremien ihr Konzept zu präsentieren. Wir haben sie für Mittwoch, den 23. Mai, in den Haushaltsausschuss eingeladen.