Renate Künast zum Flughafen Berlin-Brandenburg BER
Der verschlampte Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist nur der letzte Akt einer Reihe von skandalösen Fehlentscheidungen und Verschleierungen im Fall BER. Politisch verantwortlich sind auch die Bundesregierung und das Land Brandenburg als Anteilseigner, in aller erster Linie aber der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Wowereit. Jahrelange Täuschung der Öffentlichkeit Wie man inzwischen weiß, wussten die Planungsbehörden schon 1998, dass bei einem unabhängigen Parallelbetrieb nicht auf den geplanten Geradeaus-Flugrouten (parallel ohne 15-Grad-Knick) geflogen werden kann. Was ein unabhängiger Parallelbetrieb für die Streuung des Fluglärmes über weite Gebiete der Berliner Südbezirke bedeuten würde, haben sie lieber verschwiegen. Die Betroffenen wurden offensichtlich jahrelang von den Planungsbehörden und den Flughafenbetreibern über die wirklichen Fluglärmbelastungen getäuscht. Politischer Eröffnungstermin Nun ist Medienberichten zu entnehmen, dass die Berliner Flughafengesellschaft bereits im Jahr 2010 darüber informiert war, dass der Eröffnungstermin im Juni 2012 auf Grund von Baumängeln nicht einzuhalten sei. Schon damals wurden erhebliche Problem bei der Bautätigkeit sowie Qualitätsprobleme beim Brandschutz festgestellt. Die Flughafengesellschaft rechnete daher schon zu diesem Zeitpunkt mit massiven Schadenersatzansprüchen. Die Öffentlichkeit wurde nicht informiert, stattdessen hielt man am politischen Eröffnungstermin 3. Juni 2012 fest. Selbst im ...
Der grüne Aktionsplan für den Schutz der biologischen Vielfalt
Zum internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22.05.2012 beschließt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ihren Aktionsplan für den Schutz der biologischen Vielfalt und legt damit als erste Partei ein umfassendes Konzept vor, das wirklich alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche umfasst. Dramatischer Verlust Der dramatische Verlust an biologischer Vielfalt ist eine der zentralen globalen Herausforderungen der Gegenwart. Daher ist für uns die Bewahrung der Biodiversität ein Schwerpunkt unseres politischen Handelns. Wir wissen: Als Teil der Natur kann der Mensch nur leben, wenn er seine natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt. Die Vielfalt der Natur, den Reichtum ihrer Arten und die unwiederbringliche Eigenart naturnaher Landschaften schützen wir aber nicht nur um des Menschen willen, sondern auch aus Respekt vor ihrem Eigenwert. Das Naturerbe der Menschheit ist unveräußerbar und muss für nachfolgende Generationen erhalten werden. Jede Generation trägt die Verantwortung für die Erhaltung der bestehenden Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, genetischen Informationen, Ökosystemen und Landschaften, damit die Zukunftschancen jetziger und kommender Generationen erhalten bleiben. Wir plädieren daher dafür, dass alle umweltrelevanten Entscheidungen, deren Folgen den Zeitraum einer Generation überschreiten oder irreversibel sind, auf ihre Generationenverträglichkeit überprüft werden müssen. Die Hauptursache für das beispiellose Artensterben besteht weltweit ...