Der Streit über die sog. Staatstrojaner geht weiter (wie zu erwarten war). Grundsätzlich muss es auf richterliche Anordnung möglich sein, zur Aufklärung von Strafstaten Telefone abzuhören, sms- oder email-Nachrichten oder Internet-Telefonie zu überwachen. Die Technik muss sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben und die richterliche Ermächtigung halten. Darauf zu verzichten, würde Kriminellen und der organisierten Kriminalität einen Freiraum geben, der wegen deer Sicherheit der Menschen unverantwortbar wäre. Wer dies anwendet ist weder Polizeitstaat noch Schnüffelstaat. Dazu bekenne ich mich!
Wie schon 2007 bei der LHG-BW-Veranstaltung angekündigt: Der Chaos Computer Club analysiert den "Staatstrojaner" - Eine unvergessene Veranstaltung! - http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner