Mit dem Jahressteuergesetz werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Zukunft bei vermögenswirksamen Leistungen genau so behandelt wie Ehepaare.
Arbeitnehmer werden künftig nicht nur zugunsten ihres Ehepartners sondern auch zugunsten ihrer Lebenspartner
vermögenswirksame Leistungen ansparen und über diese vorzeitig verfügen können.
Nach Verbesserungen zum Beispiel im Beamtenrecht, beim Bafög und bei der Erbschafts- und Grunderwerbssteuer ist das ein weiterer Schritt zu mehr Gleichberechtigung.
Auf diesem Weg werden wir weiter gehen und insbesondere auch für die Gleichberechtigung bei der Einkommensteuer kämpfen.