Scharfe Kritik von Karl Klein MdL / Therapieunterbringungsgesetz / PZN Wiesloch
„Die Gründe, die zu dieser Entscheidung führten, wüsste ich gerne!“
Der Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Wiesloch, Karl Klein (CDU) wurde am heutigen Donnerstag, 8. Dezember 2011 seitens des baden-württembergischen Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren durch das Zusenden einer Pressemitteilung darüber informiert, dass „psychisch gestörte Personen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden sind und von denen weiterhin eine Gefahr ausgehen kann, nach dem Therapieunterbringungsgesetz zeitlich befristet im besonders gesicherten Bereich der Maßregelvollzugseinrichtung des Zentrums für Psychiatrie in Wiesloch therapiert werden" sollen.
"Ich bin über diese Nachricht überrascht und zugleich verärgert", sagte Klein in einer ersten Reaktion. Zum Hintergrund: Der CDU-Parlamentarier hatte sich in der Vergangenheit energisch und erfolgreich auch gegen die Pläne der eigenen schwarz-gelben Landesregierung gewandt, solche Personen in Wiesloch unterzubringen.
"Es war ein harter Kampf, aber letztlich waren die Überlegungen, diese Personen in Wiesloch unterzubringen, ob in der ehemaligen Jugendarrestanstalt Wiesloch oder im PZN, definitiv vom Tisch. Auch die Stadt Wiesloch war hier sehr aktiv. Ich erinnere mich zudem gut daran, dass sich die Ärztliche Leitung des PZN zum damaligen Zeitpunkt auch vehement gegen diese Planungen gewehrt hatte. Seitens des PZN hieß es, dass es in keinster Weise ein geeigneter Ort für diesen Personenkreis sei. Und jetzt geht das offenbar doch? Mit der Zustimmung des PZN? Da frage ich mich: Was hat sich denn jetzt geändert? Dies würde mich brennend interessieren, denn die genauen Gründe für diese Entscheidung gehen aus der Pressemitteilung nicht hervor. Ich bin davon überzeugt, dass dies die Wieslocher Bevölkerung und auch unsere Region interessieren würde. Es wäre meines Erachtens notwendig und sinnvoll, dass die selbsternannte `grün-rote Bürgerregierung´ die Gründe, die zu dieser Entscheidung führten, den Bürgerinnen und Bürgern auch offenlegen.“
Zweifel hat Klein zudem an der „zeitlichen Befristung“ dieser Lösung: „In der Mitteilung des Sozialministeriums wird diesbezüglich unter anderem von `vorübergehend´ gesprochen. Dann wird als Ende der Zwischenlösung der 31. Mai 2013 genannt. Und was ist, wenn aus dieser angeblichen Zwischenlösung eine Dauereinrichtung wird? Dies ist zu befürchten.“
„Es erschließt sich mir nicht, warum Wiesloch zum zentralen Aufnahmezwischenlager für ganz Baden-Württemberg werden soll. Zum einen gibt es mehrere Psychiatrische Zentren in Baden-Württemberg, zum anderen hatte das PZN Wiesloch gerade in diesem Jahr mit Ausbrüchen erhebliche Probleme. In meinen Augen ist es nicht gerechtfertigt, alleine die Stadt Wiesloch hiermit zu belasten“, kritisierte der CDU-Landtagsabgeordnete.
Klein will diesen Vorgang daher im Landtag von Baden-Württemberg ausführlich prüfen lassen: "Im Landtag wurde über ein Unterbringungskonzept noch überhaupt nicht diskutiert."
CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Hauk hat ihm hierbei seine Unterstützung zugesagt. (mb)
Mitteldeutsche Zeitung vom 06.12.2011
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, hat die Länder ermahnt, sich bei der künftigen Unterbringung von Sicherungsverwahrten an dem jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg zu orientieren.
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