Da sich die Koalition verweigert hat, den beiden Linken-MdBs die Möglichkeit einer Stellungnahme im Ausschuss zu geben, habe ich für den Antrag zur Beibehaltung der Immunität gestimmt. Damit unterlagen wir gegen CDU, SPD und FDP.
Die Immunität von Abgeordneten dient aber nicht dazu, Abgeordnete vor den Bürgerinnen und Bürgern besser zu stellen, sondern dem Schutz der Unabhängigkeit des Mandats. Die sächsischen Strafverfolgungsbehörden operieren rechtlich auf unsicherem Terrain. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezweifelt zudem, dass es zum Zeitpunkt der Taten wegen der Nichtigkeit des sächsischen Versammlungsgesetzes überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Strafverfahren gab.