Staatsangehörigkeit: Deutsche ohne Vorbehalt
Viele hier geborene und aufgewachsene junge Menschen werden gezwungen, sich mit der Volljährigkeit zwischen ihrem deutschen Pass und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und Großeltern zu entscheiden -- ein integrationspolitischer Irrsinn und weltweit einzigartig. Ein schwarzgelbes Kuckucksei 1999 hatte Rot-Grün das aus dem Kaiserreich stammende Staatsangehörigkeitsrecht reformiert: In Deutschland geborene Kinder rechtmäßig hier lebender, ausländischer Eltern erhalten seither die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt, neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Damit sollen sie als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufwachsen können. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat stimmte damals der Reform aber nur unter der Bedingung zu, dass diese Kinder bis zu ihrem 23. Geburtstag zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit wählen müssen. Jetzt werden in den nächsten Jahren rund 300.000 junge Menschen ggf. zwangsausgebürgert und damit zur Ausländerin oder zum Ausländer im eigenen Land. Diskriminierend und integrationshemmend Dieser Optionszwang ist verfassungsrechtlich bedenklich, unglaublich bürokratisch und integrationspolitisch völlig verfehlt. Das bestätigte auch die ganz überwiegenden Mehrheit von Sachverständige, die der Bundestagsinnenausschuss zu dieser Sache anhörte. Denn, das Signal an die Betroffenen ist fatal: Ihr seid Deutsche auf Abruf! Wichtig ist, wer den elegantesten Fußball spielt. Gern wird von konservativer ...