Rupp_Investitionserleichterungen_20120125
Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen in der Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung begrenzt auf die Jahre 2009 und 2010 ein vereinfachtes Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte beschlossen. Niedersachsen hat aber im Rahmen einer Interimslösung seine höheren Wertgrenzen bis zum Ende 2012 verlängert. Damit bremische HandwerkerInnen im Wettbewerb mit niedersächsischen Handwerksbetrieben keine Nachteile erleiden, sollte das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen erneut beschlossen werden und bis zum 31.12.2012 gelten. Damit sollen die erhöhten Wertgrenzen für die Vergabe öffentliche Aufträge im Land Bremen fortgeschrieben werden, bis die neuen bundeseinheitlichen Vergaberegeln greifen. DIE LINKE stimmte gegen eine Verlängerung des bremischen Gesetzes, weil dadurch die Vergabetransparenz leiden würde.