Jost Beilken_Bildung_a_20110222
Auswirkungen des Anwahlverfahrens beim Übergang zur fünften Klasse Beim Übergang von der vierten Klasse in die fünfte Klasse der Oberschulen wird derzeit ein Anwahlverfahren angewendet, das (nach Vorhaltung von 10 Prozent der Kapazität für Härtefälle) 30 Prozent der Kapazität für SchülerInnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Schulleistungsstand vorhält. Erst danach kommt der Grundsatz des wohnortnahen Schulbesuchs zum Tragen. Durch dieses Anwahlsystem soll ein leistungsgemischtes Profil für alle Oberschulen erreicht werden. Das System führt jedoch zur Verknappung wohnortnaher Kapazitäten an den weiterführenden Schulen, da die Kapazitäten für SchülerInnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Schulleistungsstand stadtweit vergeben werden. DIE LINKE fragte nach, ob sich das derzeitige Anwahlsystem bewährt und ob Alternativen dazu beitragen können, die Versorgung mit wohnortnahen Kapazitäten zu verbessern. Die Antwort des Senats befriedigte nicht. So blieb unklar, warum bei den sieben überangewählten Oberschulen ‚zwischen 30 und 57 Prozent der SchülerInnen im Losverfahren nach Leistungsprinzip aufgenommen wurden'. Weiterhin ist für Jost Beilken die Antwort in ihren Bewertungen auch teilweise widersprüchlich. „Die angeführten Fakten legen die Einschätzung nahe, dass für die derzeitige vorrangige Berücksichtigung des Leistungsprinzips vor dem Wohnortprinzip keine Notwendigkeit besteht." Für den bildungspolitischen Sprecher der LINKEN bleibt unterm Strich der Befund ...
Jost Beilken_Bildung_a_20110222
Auswirkungen des Anwahlverfahrens beim Übergang zur fünften Klasse Beim Übergang von der vierten Klasse in die fünfte Klasse der Oberschulen wird derzeit ein Anwahlverfahren angewendet, das (nach Vorhaltung von 10 Prozent der Kapazität für Härtefälle) 30 Prozent der Kapazität für SchülerInnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Schulleistungsstand vorhält. Erst danach kommt der Grundsatz des wohnortnahen Schulbesuchs zum Tragen. Durch dieses Anwahlsystem soll ein leistungsgemischtes Profil für alle Oberschulen erreicht werden. Das System führt jedoch zur Verknappung wohnortnaher Kapazitäten an den weiterführenden Schulen, da die Kapazitäten für SchülerInnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Schulleistungsstand stadtweit vergeben werden. DIE LINKE fragte nach, ob sich das derzeitige Anwahlsystem bewährt und ob Alternativen dazu beitragen können, die Versorgung mit wohnortnahen Kapazitäten zu verbessern. Die Antwort des Senats befriedigte nicht. So blieb unklar, warum bei den sieben überangewählten Oberschulen ‚zwischen 30 und 57 Prozent der SchülerInnen im Losverfahren nach Leistungsprinzip aufgenommen wurden'. Weiterhin ist für Jost Beilken die Antwort in ihren Bewertungen auch teilweise widersprüchlich. „Die angeführten Fakten legen die Einschätzung nahe, dass für die derzeitige vorrangige Berücksichtigung des Leistungsprinzips vor dem Wohnortprinzip keine Notwendigkeit besteht." Für den bildungspolitischen Sprecher der LINKEN bleibt unterm Strich der Befund ...