CDU-Abgeordnete ziehen gegen Teilentwidmung der Bremischen Häfen vor Gericht
Die Abgeordneten der CDU-Fraktion ziehen gegen den Eingriff der rot-grünen Koalition in die Warenströme der Bremischen Häfen vor Gericht. Sie haben den Antrag zur Anrufung des Staatsgerichtshofs am Morgen beschlossen. Der Schriftsatz wird noch heute dem Gericht zugestellt. Die Abgeordneten wollen das Umschlagsverbot für radioaktives Material kippen, weil es gegen die Landesverfassung sowie gegen Bundes- und EU-Recht verstößt. Die Antragsschrift umfasst 38 Seiten und begründet im Detail, weshalb die Teilentwidmung der Bremischen Häfen unzulässig ist. Zwei Kernpunkte: Für den Abtransport von radioaktiven Stoffen ist nicht das Land, sondern der Bund zuständig. Zudem greift der Senat mit der Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes in die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit ein, die das EU-Recht regelt.